Roßfeldstr. 1, 82239 Alling bei München Tel. 08141 889113, Fax 08141 889096
von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten,
Dipl-Sachverständiger (DIA) für für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für Schäden an Gebäuden.
zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Sie dient der Beweisführung mit Sachverständigengutachten.
In Zivilprozessen gibt es folgende Möglichkeiten zur Beweispflicht:
Dokumente,
Zeugen,
Parteivernehmung,
Sachverständigengutachten
Die Beweisführung durch Sachverständige ist ab § 402 in der Zivilprozessordnung geregelt.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt über die Industrie- und Handelskammern. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Nachweis der besonderen Fachkenntnisse innerhalb einer mehrtätigen Prüfung. Sachverständige sind verpflichtet, ein Gutachten neutral und parteiunabhängig zu erstellen.