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Bewertungen Grundstücke, Gebäude, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Mieten, Pachten

Sachverständigenbüro Günther Erdl

Roßfeldstr. 1, 82239 Alling bei München
Tel. 08141 889113, Fax 08141 889096

  • von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von
    bebauten und unbebauten Grundstücken
    sowie Mieten und Pachten,
  • Dipl-Sachverständiger (DIA) für für die Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für
    Schäden an Gebäuden.

Begriffe Wohnungseigentum (nur kleine Auswahl)

Wohnungseigentum Teileigentum
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Teileigentum dienen die Räume des Sondereigentums nicht zu Wohnzwecken.

Teilungserklärung
Hier werden die Anteile und das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt.Wichtig sind insbesondere: gewerbliche Nutzung, Verhältnis Miteigentumsanteil, Umfang von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum, Regeln zur Kostenverteilung, Gebrauchsregelungen, Mehrheitsregelungen bei Beschlussfassungen.

Wohnungsgrundbuch
Für jedes Wohnungseigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt gebildet.

Teilungsplan
Hier wird die jeweilige Eigentumswohnung zeichnerisch dargestellt.

Gebrauchsregelung
In der Teilungserklärung kann zum Beispiel ein Teil der Außenanlagen zur Nutzung an eine bestimmte Wohnung zugewiesen werden.

Freiwillige Gerichtsbarkeit (bis 30.6.2007)
Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander können in einem Verfahren nach § 43 Wohnungseigentumsgesetzes im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden. Zahlungsansprüche an einzelne Wohnungseigentümer können im Mahnverfahren der Zivilprozessordnung (Mahnbescheid) geltend gemacht werden (§ 46a WEG).

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