Begriffe Wohnungseigentum (nur kleine Auswahl)
Wohnungseigentum Teileigentum Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Teileigentum dienen die Räume des Sondereigentums nicht zu Wohnzwecken.
Teilungserklärung Hier werden die Anteile und das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt.Wichtig sind insbesondere: gewerbliche Nutzung, Verhältnis Miteigentumsanteil, Umfang von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum, Regeln zur Kostenverteilung, Gebrauchsregelungen, Mehrheitsregelungen bei Beschlussfassungen.
Wohnungsgrundbuch Für jedes Wohnungseigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt gebildet.
Teilungsplan Hier wird die jeweilige Eigentumswohnung zeichnerisch dargestellt.
Gebrauchsregelung In der Teilungserklärung kann zum Beispiel ein Teil der Außenanlagen zur Nutzung an eine bestimmte Wohnung zugewiesen werden.
Freiwillige Gerichtsbarkeit (bis 30.6.2007) Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander können in einem Verfahren nach § 43 Wohnungseigentumsgesetzes im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden. Zahlungsansprüche an einzelne Wohnungseigentümer können im Mahnverfahren der Zivilprozessordnung (Mahnbescheid) geltend gemacht werden (§ 46a WEG).
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